Behandlungspflege
Behandlungspflegeleistungen werden vom Ihrem Haus- oder Facharzt verordnet. Die Verordnung der häuslichen Krankenpflege hat das Ziel, die medizinische Versorgung sicherzustellen und die ärztliche Therapie zu unterstützen.
Hierzu gehören zum Beispiel:
- Anlegen und Wechseln von Wundverbänden
- Injektionen i.M., s.c., Insulininjektionen
- Medikamentengabe
- Blutdruck- und Zuckermessung
- Versorgung von Drainagen
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Intensivpflege
- Erst- und Neueinstellung eines Diabetes
- Intensivierende Insulintherapie
- weitere Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach §132 a, Abs. 2 SGB V in Hessen